Tagesmeditation

Jahreskreis
21. Woche – Dienstag

23

gerechtigkeit vor gott und vor den menschen

Gerechtigkeit: Zuhause, in der Gesellschaft, weltweit.
Alttestamentliches Gesetz und Kirchenrecht.
Wer ist der Andere?

I. »Als Zeichen der Verheißung und des Bundes hätte das Gesetz das Herz und die Einrichtungen des aus dem Glauben Abrahams hervorgegangenen Volkes bestimmen sollen.«‘ Das Leben unter dem Gesetz war – so der Kirchenvater Irenäus von Lyon im 2. Jahrhundert – »= 1 Das Leben unter dem Gesetz war – so der Kirchenvater Irenäus von Lyon im 2. Jahrhundert – eine Pädagogik und eine Weissagung zukünftiger Güter«2. Israel, das – anders als die Nachbarn ringsum – nicht auf irdische Macht bauen konnte, sollte vor der Versuchung bewahrt werden, sich dem verführerischen Glanz heidnischer Kulturen auszuliefern. »= 2. Israel, das – anders als die Nachbarn ringsum – nicht auf irdische Macht bauen konnte, sollte vor der Versuchung bewahrt werden, sich dem verführerischen Glanz heidnischer Kulturen auszuliefern. Eben hier lag der Sinn des Gesetzes. In jedem Augenblick sollte das Volk göttlichen Forderungen begegnen. Überall standen Gebote des Herrn und erklärten, daß man etwas solle oder nicht dürfe. (…) Mitten in der unendlichen Weltverfangenheit der unerlösten Menschheit sollte ein Volk heranwachsen, das Recht und Unrecht von Gottes Wort her unterschied; für Mächte wach war, die aus dem Geiste, richtiger aus dem Heiligen her sprachen; um Werte und Ordnung unirdischer Herkunft im eigenen Dasein wußte. (…) Daß Israel den Glauben an den einen Gott durch jene Welt hindurchgetragen hat, war ein Wunder, und es dazu erzogen zu haben, das Werk des Gesetzes. Das Gewissen vertiefte sich. Die stillen, herzreinen, aufrichtig gesinnten Gestalten, die uns im Neuen Testament begegnen, sind aus seiner Schule hervorgegangen.«3

Aus der Schule des Gesetzes stammen aber auch jene Schriftgelehrten und Pharisäer, die mit ihrer Haarspalterei aus der schlichten Gesetzesfrömmigkeit eine schwierige Kunst gemacht hatten. In seinen Auseinandersetzungen mit ihnen geht es dem Herrn nicht um spitzfindige Kasuistik, sondern um die Mitte des ganzen Gesetzes: um das Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe. Jesus liebt, bewahrt und hält das Gesetz, und deshalb können wir sagen, daß »das überaus reiche Erbe des Gesetzes und der Propheten, das aus Geschichte und Erfahrung des Volkes Gottes im Alten Testament allmählich gewachsen war, (…) in neuer und vertiefter Weise zum Erbe des Neuen Testamentes gehört.«4 Obwohl der heilige Paulus lehrt, daß der Mensch nicht durch [Verke des Gesetzes gerecht wird, sondern durch den Glauben an Jesus Christus5 »schließt er dennoch weder die Verpflichtungskraft des Dekalogs aus (vgl. Röm 13,8-10; Gal 5,13-25; 6,2), noch leugnet er die Bedeutung der Disziplin in der Kirche Gottes (vgl. 1 Kor Kap. 5 und 6). So lassen uns die Schriften des Neuen Testamentes viel besser eben diese Bedeutung der Disziplin begreifen, und wir können um so besser die Bande erkennen, die jene aufs innigste mit dem Heilscharakter der Lehre des Evangeliums verknüpfen.«6

Welche Stellung nimmt das Gesetz nun in der Kirche ein? Da Christus sie hier auf Erden als sichtbares Gefüge verfaßt hat, bedarf sie einer eigenen Ordnung. »Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst.«7 Das Kirchenrecht ist kein bloßes Gerüst, das nur äußerlich mit der eigentlichen Kirche, der des Geistes, verbunden wäre, sondern es erwächst aus dem Wesen der Kirche selbst: »Weil auch sie nach Art eines sozialen und sichtbaren Gefüges gestaltet ist, bedarf sie der Richtlinien, damit ihre hierarchische und organische Struktur sichtbar wird und die Ausübung der ihr von Gott anvertrauten Dienste, insbesondere der geistlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente, ordnungsgemäß geregelt wird, damit die wechselseitigen Beziehungen unter den Gläubigen in einer auf der Liebe beruhenden Gerechtigkeit gestaltet werden, wobei die Rechte der einzelnen sichergestellt und umschrieben werden.«8

II. Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! sagt der Herr im heutigen Evangelium9. Das Gesetz schrieb vor: Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast.10 Das Gebot betraf die unentbehrlichen Nahrungsgüter wie Korn, Wein und Öl, aber die Pharisäer hatten es auch auf die Kräuter zum Würzen der Speisen ausgedehnt. Was, aus Liebe getan, ein Zeichen feinfühliger Aufmerksamkeit hätte sein können, entartete in bloß äußerliche Gesetzlichkeit. Denn: Ihr gebt den Zehnten von Minze, Dill und Kümmel und laßt das Wichtigste im Gesetz außer acht: Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Treue. Wie betroffen muß der Herr angesichts jener legalistischen Kleingeister gewesen sein! Ihr siebt Mücken aus und verschluckt Kamele: »Außen hochentwickelte Gewissenhaftigkeit; innen Härte des Herzens. Außen Gesetzestreue, innen Sünde – aber Sünde ohne Erkenntnis, ohne Reue und Erlösungsverlangen (Mt 15,7; 22,19; 23,13-35).

Auf diese Gesinnung ist Jesus gestoßen. (…) Überall prallte seine Liebeskraft auf einen Panzer, der nichts durchließ. Er, der aus der Fülle seines Herzens redete, welches alle Tiefen der Schöpfung und alle Liebeskräfte Gottes in sich trug, war von Fachleuten des Gesetzes, von Wächtern und Spionen und von einer Hinterlist umlauert, die durch alle Schärfe des Verstandes und alle Zähigkeit des Willens bedient war. Eine furchtbare Verkehrung des Göttlichen hat sich da vollzogen.«11

Wie können wir die Worte Jesu für uns fruchtbar werden lassen? Fragen wir uns: Bemühe ich mich um die rechte Sicht der kirchlichen Gesetze? Zielen sie doch darauf ab, »der kirchlichen Gesellschaft eine Ordnung zu geben, die der Liebe, der Gnade und den Charismen Vorrang einräumt und gleichzeitig deren geordneten Fortschritt im Leben der kirchlichen Gesellschaft wie auch der einzelnen Menschen, die ihr angehören, erleichtert.«12

Im letzten Kanon des Kirchlichen Gesetzbuches heißt es, das Heil der Seelen müsse immer das oberste Gesetz sein.13 Wer die dienende Funktion des Gesetzes aus den Augen verliert, gerät leicht in eine gefährliche Einseitigkeit. Der eine pocht auf eine gesetzesfreie Liebeskirche, die indes nicht nur dem Stiftungswillen Christi, sondern auch jeder elementaren menschlichen Erfahrung widerspricht; der andere verabsolutiert das Gesetz, als wäre es so unwandelbar wie die Glaubenslehre. Der Herr selbst nennt das Heilmittel gegen solche Verzerrungen: Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Treue.

Wir wollen hier nur auf die Gerechtigkeit eingehen. Sie ist »der beständige, feste Wille, Gott und dem Nächsten das zu geben, was ihnen gebührt. Die Gerechtigkeit gegen Gott nennt man >Tugend der Gottesverehrung<.«14 »Wir hören heute viel von Menschenrechten. In sehr vielen Ländern werden sie verletzt. Von Gottesrechten spricht man aber nicht. Und doch gehören Menschenrechte und Gottesrechte zusammen. Wo Gott und sein Gesetz nicht geehrt werden, erhält auch der Mensch nicht sein Recht.«15

Nicht die Pharisäer und Schriftgelehrten weisen uns den Weg, sondern das Gleichnis vom verlorenen Sohn.16 Jener Draufgänger weiß, daß er all seine Rechte als Sohn verwirkt hat: Ich bin nicht mehr wert, dein Sohn zu sein; mach mich zu einem deiner Tagelöhner. Dies auszusprechen »ist sicher eine große Demütigung und Schande. Dennoch ist der verlorene Sohn bereit, diese Demütigung und Schande auf sich zu nehmen. Er ist sich klar darüber, daß er kein anderes Recht mehr hat als das, im Haus des Vaters Tagelöhner zu sein.«17 Aber dann erfährt er, daß beim Vater »die Liebe zum Erbarmen wird, wenn es gilt, die – genaue und oft zu enge – Norm der Gerechtigkeit zu überschreiten«18. Betrachten wir oft Gottes Erbarmen, um ihn nicht nur gerechtermaßen, sondern voll Dankbarkeit zu lieben: »Es ist auf eine ganz furchtbare und herzlose Art ungerecht, unserem Schöpfer und Erlöser den Dank für die unermeßliche Gabenfülle zu versagen, die er uns gewährt. Wenn ihr euch wirklich um Gerechtigkeit bemüht, werdet ihr oft eure Abhängigkeit von Gott betrachten – denn was hast du, daß du nicht empfangen hättest? (1 Kor 4,7) -, und dies wird euch zu tieferer Dankbarkeit führen und in euch den Wunsch verstärken, der grenzenlosen Liebe des Vaters besser zu entsprechen.«19

III. Wieviel Leid und Elend sehen wir täglich in der Welt! Papst Johannes Paul II. erinnert an »die Millionen von Flüchtlingen, denen Kriege, Naturkatastrophen, Verfolgungen und Diskriminierungen aller Art Heim, Arbeit, Familie und Vaterland geraubt haben. Die Tragödie dieser Menschenmengen spiegeln sich im niedergeschlagenen Antlitz der Männer, Frauen und Kinder wider, die in einer geteilten und ungastlich gewordenen Welt keine Heimstatt mehr finden können.«20

Anders als das Leiden, das Naturgewalten – Mißernten, Feuer, Erdbeben… – verursachen, ist das Leiden, das aus der Ungerechtigkeit stammt, schuldhaft. In jedem Menschen gibt es eine »Art von Maßstab, der ihm selbst innewohnt. (…) Er ist enthalten in der besonderen Natur des Menschen, der von Gott nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen worden ist (vgl. Gen 1,26)«21. Sie begründet die unabdingbaren Rechte der Person. Der ungerecht Handelnde setzt sich darüber hinweg, er verweigert dem Anderen das ihm Zustehende.

Und wer ist dieser Andere? Er begegnet uns sowohl im vertrauten Gesicht des Nachbarn als auch in den Bildern und Meldungen vom Elend in fernen Ländern. Die Sicht auf unsere kleine private Welt darf uns nicht den Blick für die Nöte der Welt versperren. Ebensowenig darf uns der Blick auf die großen Nöte der Welt von den hautnahen Herausforderungen ablenken. Der Andere – das ist zuallererst jener, der uns in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis begegnet. Liegen uns jene, die uns unmittelbar anvertraut sind, wirklich am Herzen: besonders die Kinder, die Kranken, die Alten? »Wie ist das zu Hause, in deiner Familie: Hältst du die verschiedenen Personen darin gleich wert? Ist ein böses Wort über diese dir ebenso empfindlich wie über jene? Oder steht es so, daß du diese gerne magst und ein Unrecht gegen sie dich empört – du aber im Fall der anderen findest, die Sache sei nicht so schlimm? Müßte nicht wenigstens dein praktisches Verhalten in beiden Fällen das gleiche sein?«22

Der Andere ist auch der Gesprächspartner – und der, über den wir uns unterhalten. Wie klein kann ein Feuer sein, das einen großen Wald in Brand steckt. Auch die Zunge ist ein Feuer, eine Welt voll Ungerechtigkeit23. Widerstehen wir der Versuchung, Gerüchte weiterzutragen, leichtsinnige Urteile über Menschen oder Institutionen gedankenlos weiterzugeben, Verdächtigungen der Medien unkritisch zu übernehmen? Gerechtes Empfinden verlangt, erst dann zu urteilen, wenn man sich verläßlich informiert und beide Seiten gehört hat.

Schließlich geht es um das Bemühen um eine gerechte soziale Ordnung: »Recht auf Leben in jedem Stadium seiner Existenz; die Rechte der Familie, insofern sie die soziale Grundgemeinschaft oder >Zelle der Gesellschaft< ist; die Gerechtigkeit in den Arbeitsverhältnissen; die Rechte, die dem Leben der politischen Gemeinschaft als solcher innewohnen; die Rechte aus der transzendenten Berufung des Menschen, angefangen beim Recht auf Freiheit, den eigenen religiösen Glauben zu bekennen und zu praktizieren.«24

In Sachbereichen wie etwa in der Wirtschaftsordnung hat die Kirche keine technischen Lösungen anzubieten, denn sie »legt ja keine wirtschaftlichen und politischen Systeme oder Programme vor, noch zieht sie die einen den anderen vor, wenn nur die Würde des Menschen richtig geachtet und gefördert wird und ihr selbst der notwendige Raum gelassen wird, ihren Dienst in der Welt auszuüben.«25 Aber sie ermahnt uns in ihrer Soziallehre, solche Bereiche nicht allein im Blick darauf zu sehen, »die Produktionsgüter zu vervielfachen und den Gewinn oder die Macht zu steigern; es soll in erster Linie im Dienst der Menschen stehen: des ganzen Menschen und der gesamten menschlichen Gemeinschaft. Die wirtschaftliche Tätigkeit ist – gemäß ihren eigenen Methoden – im Rahmen der sittlichen Ordnung und der sozialen Gerechtigkeit so auszuüben, daß sie dem entspricht, was Gott mit dem Menschen vorhat.«26

Schließen wir diese Betrachtung mit Worten Papst Johannes Pauls II.: »Wer den schwierigen, aber auch beglückenden Auftrag zurückweisen wollte, das Los des ganzen Menschen und aller Menschen zu verbessern, und dies unter dem Vorwand der Last des Kampfes und der ständigen Anstrengung zur Überwindung der Schwierigkeiten oder sogar wegen der Erfahrung des Mißerfolges und des Rückfalls auf den Ausgangspunkt, der würde dem Willen des Schöpfers untreu.«27

Katechismus der Katholischen Kirche, 709. – Irenäus von Lyon, Gegen die Häresien, 4,15,1. – R. Guardini, , Würzburg 1951, S.192-193. – Johannes Paul II., Konst. Sacrae disciplinae leges, 25.1.1983. – 2,16. – Johannes Paul II., a.a.O. – II. Vat. Konz., Konst. Lumen gentium, 8. – Johannes Paul II., a.a.O. – 23,23-26. – 14,22, vgl. 27,30-33. – R. Guardini, a.a.O., S.194. – Johannes Paul II., a.a.O. – Codex des kanonischen Rechtes, c.1752. – Katechismus der Katholischen Kirche, 1807. – Johannes Paul II., Ansprache in München, 3.5.1987. – vgl. 15,11-32. – Johannes Paul II., Enz. Dives in misericordia, 5. – ebd. – J. Escrivá, Freunde Gottes, 167. – Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 24. – ebd., 29. – R. Guardini, , Mainz 1987, S.53. – 3,6. – Johannes Paul II., a.a.O., 33. – ebd., 41. – Katechismus der Katholischen Kirche, 2426. – Johannes Paul II., a.a.O., 30.